Sachverhalt: Im Jahr 2014 hat die Gemeinde Lemwerder die
Aufnahme des Wohngebietes „Eschhofsiedlung beantragt. Die Aufnahme des
Sanierungsgebietes „Eschhofsiedlung“ in das Städtebauförderprogramm „Soziale
Stadt“ erfolgte im Juli 2015. Als Bestandteil des Sanierungskonzeptes wird
derzeitig ein quartiersbezogener Rahmenplan für das Sanierungsgebiet
erarbeitet. Der Rahmenplan besteht aus Planunterlagen, der Kosten- und Finanzierungsübersicht
und einem textlichen Teil. Dieser enthält Aussagen zur Gebietsabgrenzung und
den wesentlichen Sanierungszielen.
Der Rahmenplan entwickelte sich aus den vorbereitenden Untersuchungen
und zielt auf die Sicherung und Verbesserung der Wohnumfeldqualität, der
Grünstrukturen und der Aufenthaltsfunktionen im öffentlichen Raum ab.
Der Rahmenplan „Eschhofsiedlung“ definiert die Entwicklungsziele für das
Quartier und nimmt den öffentlichen Raum und das geltende Planungsrecht in den
Blick.
Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans wurde auf den baulichen Missstand
der Eschhofsstraße 10-13 sowie der Ochtumstraße 1 verwiesen. Hier wird ein
Abbruch der Gebäude und eine Neuordnung des Quartiers (Kleinquartier Nord,
siehe 2 Varianten) gefordert. Nach Abwägung der wirtschaftlichen Aspekte einer
Modernisierung und den Perspektiven einer Vermarktung wurde festgestellt, dass
die Gebäude nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll nicht saniert vermietet
werden können. Vor allem im Interesse der Sanierungsziele (neue Wohnformen und
Bauweisen sowie die Erhöhung der sozialen Mischung der Bewohner) sollen die
Gebäude abgebrochen und die gesamte Fläche neu geordnet und wieder bebaut
werden.
Zielsetzung ist eine Mischung von barrierefreien Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungen im Verhältnis von mindestens 30% zu 70% und höchstens 50% zu 50%. Es wurden mehrere Planungsvarianten durch die Niedersächsische Landgesellschaft erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die entwickelten Planungsvarianten werden dem Investor vorgestellt. Es
soll eine Mischung von barrierefreien Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungen im
Verhältnis von x% zu x% angestrebt werden. Die Planungsunterlagen dienen als
vorgezogene Festlegung zum Rahmenplan für die Entwicklung des Bereiches.
Die Gemeinde wird beauftragt, mit einem zukünftigen Investor einen Ordnungsmaßnahmenvertrag abzuschließen, in dem die Zielsetzung abgesichert wird.