Beratungsgegenstand:
Grundlage ist die
Vorplanung zum Kreisverkehrsplatz aus März 2014 (vgl. FB III/064/2014), die im
Bau- und Straßenausschuss vorgestellt wurde.
Es wurden für den
möglichen Ausbaus der Zufahrt zum Gewerbegebiet Edenbüttel II in Form
Kreisverkehrsplatzes im Bereich des Knotenpunktes Stedinger Straße,
Tecklenburger Straße und Johannesweg darüber hinaus 2 weitere Kreiselvarianten erarbeitet.
Alle Varianten
wurden am 15.04.2019 mit dem zuständigen Straßenbaulastträger für die Stedinger
Straße (L 885), der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(NLStbV), Regionaler Geschäftsbereich Oldenburg in Detail diskutiert und
beraten. Die Zeichnungen werden in der Sitzung vorgestellt.
Es wurde
festgestellt, dass von Seiten der Nds. Straßenbaubehörde (NLStbV) als
zustimmungspflichtiger Straßenbaulasträger grundsätzlich die Variante 1 (Basis
2014) den Vorzug gegeben werden sollte.
Die Varianten 2 und
3 sind für die zu erwartenden Verkehre überdimensioniert, insbesondere unter
Berücksichtigung der möglichen „Osttangente“.
Es wurde außerdem
darauf hingewiesen, dass die Varianten 2 und 3 eine Änderung des B-Planes
erfordern würden, da diese die Grenzen des Bebauungsplanes überschreiten.
Ein Anschluss einer Baustraße an die Stedinger Straße wird ausgeschlossen, Zielführend wäre die Herstellung des Kreisverkehres vor Herstellung der Baustraße im Gebiet.