Die Gemeindeverwaltung hat auf Grund der Beschlussfassung
des Verwaltungsausschusses vom 22.06.2023 einen städtebaulichen Vertrag mit der
Kruse Energie zur Aufstellung eines Bebauungsplan mit paralleler Teiländerung
des Flächennutzungsplan zur Errichtung einer AGRI-PV-Freiflächenanlage im
Ortsteil Butzhausen gefasst.
Ziel der Planung ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets die Realisierung und den Betrieb einer AGRI-PV-Freiflächenanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen Die regenerative, umweltfreundliche Erzeugung von Strom soll somit planungsrechtlich im Gemeindegebiet ermöglicht und gesichert werden.
Derzeit besteht für das Gebiet kein Bebauungsplan. Es ist planungsrechtlich demnach dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen, jedoch im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Erweiterungsfläche überplant worden. Zur Realisierung der AGRI-PV-Freiflächenanlage ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die beiden Verfahren werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet von 17,8 ha befindet sich südlich der Industriestraße (Gemeindestraße), östlich der Motzener Straße (B212) und westlich zur Planungstrasse der „B212 Neu“. Die Fläche ist intensiv genutztes Grünland der Landwirtschaft.
Als Anlagen zur Vorlage ist eine Vorhabenerläuterung, sowie erste Planentwürfe und Skizze zur geplanten Ausführung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss empfiehlt/ der VA beschließt für den im Lageplan
dargestellten Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40,
"AGRI PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen" mit paralleler
Teiländerung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs.1 BauGB den erforderlichen
Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren
durchgeführt.
Nächste Schritte nach
Aufstellungsbeschlussfassung und Zusammenstellung aller erforderlichen
Planunterlagen:
Der Aufstellungsbeschluss wird nach § 2 Abs.1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen wird zur weiteren Beschlussfassung dem zuständigen Gremien vorgelegt. Nach Billigung der Planunterlagen und der dazugehörigen Anlagen erfolgt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (Abs. 1) BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (Abs. 1) BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
übernimmt die Kruse Energie, Kastanienstraße 11, OT Butzhausen, 27809
Lemwerder. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB
abgesichert.
Kostenart |
Ist |
Plan |
Abw. |
Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die Stärkung des Ausbaus von erneuerbaren Energien.