Hier: Abwägung und Auslegungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss hat am 13.12.2023 den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des
Flächennutzungsplans zur Errichtung einer AGRI-PV-Freiflächenanlage im Ortsteil
Butzhausen gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung wurde am 21.02.2024 im digitalen Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Die Planunterlagen zur frühzeitige Beteiligung lagen vom 01.03. bis 02.04.2024 öffentlich aus.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet und zur Abwägung zusammengefasst.
Die Abwägung und die Entwürfe der angepassten Planunterlagen mit Begründung und textlichen Festsetzungen werden am heutigen Sitzungstag durch das beauftragte Planungsbüro P3-Planungsteam aus Oldenburg erläutert.
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss empfiehlt/ der VA beschließt die Abwägung der Stellungnahmen
und fasst den Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
2 BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40, "AGRI
PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen" mit paralleler Teiländerung
des Flächennutzungsplans durchzuführen.
Nächste Schritte nach der frühzeitigen Beteiligung:
Die Dauer der Auslegung beträgt einen Monat. Geplante Auslegung im Mai/Juni.
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und ggf. Anpassung der Planunterlagen einschl. Begründung, Eingriffsregelung und Umweltbericht.
- Evtl. Wiederholung des Verfahrens. Fassung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB und Beschluss der 2. Änderung Flächennutzungsplans.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
übernimmt die Kruse Energie, Kastanienstraße 11, OT Butzhausen, 27809
Lemwerder. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB
abgesichert.
Kostenart |
Ist |
Plan |
Abw. |
Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die Stärkung des Ausbaus von erneuerbaren Energien.