Beschluss: einstimmig beschlossen

1)      Abwägung

 

Herr Meier vom beauftragten Planungsbüro NWP erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation die eingegangenen Stellungnahmen zur Auslegung im Rahmen der öffentlichen Beteiligung. Er sagte, dass die Planunterlagen insbesondere durch die Hinweise des vorbeugenden Brandschutzes des Landkreises bei der Gebäudegestaltung angepasst werden mussten. So wird das Gebäude zum Rückhaltebecken einen Abstand von 5 Metern einhalten und ein vorgesehenes Gerätehaus auf der Südseite entfallen. Es ergaben sich vom Ratsherrn Schöne zu den Abstandsflächen der Terrassen zum Gewässer ein paar Nachfragen. Herr Meier sagte, dass es sich hierbei nur um geforderte Abstandflächen für Hochbauten handeln würde und dass die Terrassenanlagen daher nicht davon betroffen seien. Weiterhin fragte Ratsherr Schöne bzgl. der zukünftigen Baustellenverkehre, nach der Zweckbestimmung der Verkehrsflächen, da es sich hierbei nicht um eine öffentliche Straße handeln würde. Dies bestätigte Herr Meier, dass es sich um einen Privatweg des Grundstückseigentümers/ AWO handeln würde und dass dem Grundstückseigentümer eine Sondernutzungsgenehmigung der NLStbV als Straßenbaulastträger der Stedinger Straße (L 885) vorliegen würde, in der das Einfahren von der Landesstraße erlaubt worden sei. In dem Sinne würde nichts gegen die Abwicklung der entsprechenden Baustellenverkehre über diese Zufahrt sprechen. Jedoch ist dies nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. Weitere Nachfragen ergaben sich nicht.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfahl einstimmig dem VA, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß der erläuterten Abwägungsvorschläge zu entscheiden und die beschriebenen redaktionellen Änderungen in den Entwurfsunterlagen aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

2)      Satzungsbeschluss

 

Der Finanz- und Planungsausschuss sprach dem VA/ Rat die einstimmige Empfehlung aus, gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1-28, „Seniorenwohnanlage Edenbütteler Teiche“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und den Vorhaben- und Erschließungsplan zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


1)      Abwägung

Der AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V möchte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1-28, „Seniorenwohnanlage Edenbütteler Teiche“ ändern. Als Begründung gibt er an, dass die in der Gemeinde Lemwerder gelegene Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtung der AWO und das bestehende Altenwohnzentrum um 14 Einzelzimmer erweitert werden soll. Im Erdgeschoss soll eine Tagespflege neu eingerichtet, sowie zwei Seniorenwohnungen erstellt werden. Hierzu ist ein Anbau auf dem Gelände des Altenwohnzentrums in Lemwerder ge-plant. Die Gemeinde Lemwerder unterstützt die Planungen und möchte das Vorhaben durch die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1-28 planungsrechtlich ab-sichern. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB durchgeführt, da die Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1 BauGB zutreffen.

Am 20.09.2018 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss nach § 13 a BauGB gefasst.

Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung am 27.10.2018 veröffentlicht.

Der Entwurf der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lag im Zeitraum vom 05.11.2018 bis einschließlich 06.12.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Innerhalb dieses Zeitraums wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 29.10.2018 im Zeitraum vom 05.11.2018 bis einschließlich 06.12.2018.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden von den Behörden und von den sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben.

Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der Tabelle „Abwägung der Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“, welche als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt wurde.

 

Die einzelnen Stellungnahmen können unter nachfolgenden link eingesehen werden.

 

https://kombox.kdo.de/tausch/index.php/s/B9TngmgSpqcr2nX

 

Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA/ der VA beschließt, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß den Abwägungsvorschlägen beschieden.

Entsprechende redaktionellen Änderung der Begründung und Planes gemäß dem Sachvortrag des Planers Herrn Meier vom Planungsbüro NWP wird zugestimmt.

 

 

2)      Satzungsbeschluss

Nach dem unter Punkt 1 erfolgten Verlauf und erfolgter Abwägung kann der vorgelegte Entwurf der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1-28 „Seniorenwohnanlage Edenbütteler Teiche als Satzung beschlossen werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Planungsausschuss/ der VA empfiehlt dem Rat, gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1-28, „Seniorenwohnanlage Edenbütteler Teiche“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und den Vorhaben- und Erschließungsplan zu beschließen.