Nach der Aufnahme der Eschhofsiedlung in die Städtebauförderung müssen nunmehr die Rahmenbedingungen und Formalien für eine Förderung festgelegt werden. Dies geschieht in einer Modernisierungsrichtlinie. Dort werden neben dem Verfahren auch die Gestaltungsvorschriften und die Förderhöhe festgelegt. Der Entwurf wurde der Lenkungsrunde am 13. Oktober 2015 vorgestellt. Gegenüber der dort vorgestellten Variante haben sich geringfügige Änderungen ergeben.

Zur Richtlinie gehören 6 Anlagen, die verschiedene Aspekte der Förderung regeln. Diese sind:

             Anlage 1 - Anforderungen an das vorzulegende Modernisierungsgutachten

             Anlage 2 - Entwurf der Modernisierungsvereinbarung

             Anlage 3 - Gestaltungsanforderungen

             Anlage 4 - Muster der N-Bank zur Vergabedokumentation

             Anlage 5 - Abschlusserklärung nach Beendigung der Modernisierung

             Anlage 6 - Beispielrechnung für die Höhe der Fördermittel bei Mietwohnungen

Der Entwurf der Richtlinie einschließlich der Anlagen wurde in einer Informationsveranstaltung am 23. November 2015 den Bewohnern der Eschhofsiedlung und allen Interessierten vorgestellt. Das Ergebnis und Anregungen aus dieser Veranstaltung wurden in der Sitzung des Finanz- und Planungsausschusses am 26. November 2015 beraten.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. November 2015 empfohlen, die Richtlinien zu beschließen.

Der Rat beschloss einstimmig die Modernisierungsrichtlinie über die pauschale Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 164 a Baugesetzbuch im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Eschhofsiedlung“ mit allen Anlagen.