Nach der Aufnahme der Eschhofsiedlung in die Städtebauförderung müssen nunmehr die Rahmenbedingungen und Formalien für eine Förderung besprochen und festgelegt werden. Dies geschieht in einer Modernisierungsrichtlinie. Dort werden neben dem Verfahren auch die Gestaltungsvorschriften und die Förderhöhe festgelegt. Der Entwurf wurde der Lenkungsrunde am 13.10. vorgestellt. Gegenüber der dort vorgestellten Variante haben sich geringfügige Änderungen ergeben. Die Wesentlichen sind gelb gekennzeichnet.
Zur Richtlinie gehören 6 Anlagen, die verschiedene Aspekte der Förderung regeln. Diese wären:
Anlage 1 Anforderungen an das vorzulegende Modernisierungsgutachten
Anlage 2 Entwurf der Modernisierungsvereinbarung
Anlage 3 Gestaltungsanforderungen
Anlage 4 Muster der N-Bank zur Vergabedokumentation
Anlage 5 Abschlusserklärung nach Beendigung der Modernisierung
Anlage 6 Beispielrechnung für die Höhe der Fördermittel bei Mietwohnungen
Der anliegende Entwurf dieser Richtlinie und der Anlagen wird einer Informations-veranstaltung am 23.11 ab 18 Uhr in der Milchbar den Bewohnern der Eschhofsiedlung und allen Interessierten vorgestellt. Das Ergebnis und evtl. Anregungen aus dieser Veranstaltung werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt.
Beschlussvorschlag: Der Finanz – und Planungsausschuss/VA empfiehlt, die vorliegende Modernisierungsrichtlinie mit allen Anlagen zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen: Die Inhalte der Richtlinie sind mit den Untersuchungsergebnissen und Antragsunterlagen zum Programm abgestimmt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtmaßnahme (Gesamtförderung 8,4 Mio über 10 Jahre, davon 1/3 Gemeinde)