Betreff
Eschhofsiedlung - 1. Änderung der Modernisierungsrichtlinie
Vorlage
BÜ/285/2015-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt: Am 17.12.2015 wurde die Modernisierungsrichtlinie einschl. der Anlagen 1 bis 6 beschlossen. Auf Anregung der Wohnungsbau Wesermarsch als Verwalter der Wohnungen der Eschhof GmbH und als Baubetreuer der Modernisierungen der einzelnen Gebäude der Eschhof GmbH soll die Anlage 3 (Gestaltungsanforderungen) geändert werden: In den Gestaltungsanforderungen ist unter „4.1 Gebäudekubatur“ u.a. festgelegt, dass Balkone im Obergeschoss eine maximale Tiefe von 1,20 m aufweisen dürfen. Dieses ist mit dem Hintergrund vereinbart worden, dass den Obergeschosswohnungen eine Austrittsmöglichkeit ins Freie ermöglicht werden sollte, da die Gebäude bislang über keine Balkone verfügen, und gleichzeitig eine weiterhin ausreichende Belichtung der darunter liegenden Räume im Erdgeschoss, in der Regel der Küche, gewährleistet ist.

Von Seiten der Wohnungsbau wird angeregt, die max. Tiefe der Balkone auf 2,00 m zu erhöhen. Dies gehe zwar zu Lasten der Belichtung der unteren Räume, würde aber der Nutzbarkeit der Balkone zu Gute kommen. Gleichzeitig vergrößert sich der Balkon im Erdgeschoss, da beide Balkonebenen auf einer gemeinsamen Konstruktion ruhen. Der Wunsch der Mieter nach einem großen Balkon sei größer als nach einer „hellen“ Küche. Eine Vermietung der Wohnungen würde sich dadurch erleichtern.

Die Verwaltung kann die Argumentation nachvollziehen und unterstützt den Vorschlag.

 

Weiterhin schlägt die Wohnungsbau vor, an den Ortgängen (seitlicher Übergang einer Dachfläche an die Hauswand) einen Dachvorsprung anzubringen, da dies der heute üblichen Bauweise entsprechen würde. Betroffen sind die Häuser an der Ostseite der Thammostraße sowie der Westseite der St- Veit-Straße (2 Zi.-Whg). Die Verwaltung empfiehlt, diesem Vorschlag nicht zu folgen, da ein Dachvorsprung die vorhandene Gestalt der Siedlung nachhaltig stören würde. Die dicht aneinander stehenden Gebäude entfalten ihre Wirkung durch das Zusammenspiel der Straßenfassaden. Die Dächer enden nahtlos an den Putzfassaden der Straßenseite und der hinteren Gartenseiten. Dadurch entsteht ein zusammenhängender Eindruck der Straßenfassaden in einer Flucht. Bei der Erstellung der Gestaltungsanforderungen zur Modernisierungsrichtlinie wurde auf diesen Umstand bereits Wert gelegt und Rücksicht genommen: Unter „5.1 Fassadenstruktur“ heißt es dementsprechend „Die Struktur der Fassaden ist hinsichtlich … der Ausbildung der Dachüberstände, Ortgänge und Traufen zu erhalten bzw. wieder herzustellen nach Maßgabe ihres Zustandes zur Entstehungszeit“. Die Ausformung eines Dachüberstandes widerspricht  den Gestaltungsrichtlinien und würde in der Konsequenz einen Verstoß gegen den Modernisierungsvertrag bedeuten, der die Grundlage der Förderung bildet. Ziel der Gesamtsanierung der Eschhofsiedlung ist, den einheitlichen Charakter zu Siedlung zu bewahren. Vereinzelte Gebäude mit Dachüberständen würden dazu führen, dass dieser Charakter nachhaltig gestört würde, da nicht sichergestellt werden kann, dass sämtliche Gebäude dieser Bauart eine Dachsanierung erhalten. Bei einigen Gebäuden, die nicht im Eigentum der Eschhof GmbH liegen, kann sogar ausgeschlossen werden, dass diese im Bereich der Dächer verändert werden, da eine Erneuerung der Dacheindeckung erst wenige Jahre zurückliegt. Somit gäbe es verschiedene Gebäudeansichten, die nicht das Ziel der Sanierung sein können. Eine behutsame Sanierung eines Gebäudes kann auch bedeuten, dass nicht immer nach aktuellen Maßstäben gearbeitet wird. Das Anlegen eines Dachüberstandes ist kein Kriterium für eine gelungene Sanierung eines Gebäudes. Darüber hinaus gibt es in der heutigen Architektur genügend Beispiele für Gebäude mit Putzfassaden ohne Dachüberstand.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der FuPA/der VA empfiehlt dem Rat, die Anlage 3 der Modernisierungsrichtlinie der Eschhofsiedlung dahingehend zu ändern, dass Balkone bis zu einer Tiefe von 2,00 m zulässig sind. Das Anlegen von Dachüberständen ist abzulehnen.

 


Finanzielle Auswirkungen: