Fachbereichsleiterin Frau Zander erläuterte dem Ausschuss den Gleichstellungsplan 2018 – 2020.

 

Gem. § 15 Niedersächsisches Gleichstellungsgesetzt hat jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen.

 

Als Grundlage des Gleichstellungsplans dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Im Gleichstellungsplan ist für seine Geltungsdauer festzulegen, wie eine Unterrepräsentanz der Geschlechter abgebaut und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit verbessert werden soll.

 

Unter Punkt 5 Fluktuation wird noch eine Korrektur vorgenommen, in Anpassung an den heute vorgelegten Stellenplan.

 

Nach einigen Erläuterungen seitens der Verwaltung, empfiehlt der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss dem Verwaltungsausschuss einstimmig den vorgelegten Gleichstellungsplan für die Jahre 2018-2020 zu genehmigen.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 15 Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz hat jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen. 

Als Grundlage des Gleichstellungsplans dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Im Gleichstellungsplan ist für seine Geltungsdauer festzulegen, wie eine Unterrepräsentanz der Geschlechter abgebaut und die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit verbessert werden soll.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: