Sachverhalt:
Aufgrund des Antrags der FDP-Fraktion vom 27.05.2019 wurde am 20.06.2019 über die bestehende Ablösesatzung vom 18.05.1989 beraten. Der Finanz- und Planungsausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, die Verwaltung mit der Aufhebung der Ablösesatzung zu beauftragen.
Entwurf:
Satzung zur Aufhebung
der Satzung über den Ablösungsbetrag für nicht herzustellende
Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) in der Gemeinde Lemwerder
Auf Grund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt geändert Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48) und § 47 Abs. 5 und 6 des Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S. 46) hat der Rat der Gemeinde Lemwerder in seiner Sitzung am XX.XX.2019 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung einer
Satzung
Die Satzung über den Ablösungsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) in der Gemeinde Lemwerder vom 18.05.1989 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum XX.XX.2019 in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Der VA empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Ablösungsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) in der Gemeinde Lemwerder, zu beschließen.