Hier: Satzungsbeschluss
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur 2. Änderung des
Bebauungsplan Nr. 2, „Lemwerder-Ost“, nebst Begründung öffentlich vom
20.01.2022 bis zum 21.02.2022 öffentlich ausgelegen. Die während der Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag
versehen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung/ der VA empfiehlt/ der Rat beschließt, gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB, die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2, „Lemwerder-Ost“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens übernimmt die SUMARIS Immobilien & Projektfinanzierung GmbH. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert.