Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39, "Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan
Hier: Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit/ Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Vorlage
FB II/080/2020-22/1
Aktenzeichen
612649/BPl39
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung am 02.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr.39 beschlossen. Die 1. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 39 „Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)“.

 

In gleichen Sitzungen wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1

BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die Sitzungsvorlagen FBII/080/2020-21/2 sowie deren Niederschriften wird verwiesen. Infolge dessen lagen die Planungsunterlagen in der Zeit vom 28.02.2022 bis einschließlich 29.03.2022 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich um Stellungnahme gebeten.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind als Zusammenfassung als Anlage beigefügt. Durch das Planungsbüro und die Verwaltung wurden sämtliche Anregungen und Stellungnahmen zusammengestellt und mit Empfehlungen und Hinweisen zur Abwägung und Entscheidung durch den Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung, sowie dem Verwaltungsausschuss versehen.

 

In den Verfahrensunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen Anpassungen vorgenommen.

Daher wird der Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfiehlt/ der VA beschließt:

 

1. Über die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 28.02.2022 bis 29.03.2022 nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie über die im vorgenannten Zeitraum eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in Abstimmung entschieden. Die Stellungnahmen wurden geprüft und in die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Stellungnahmen, mit denen keine Bedenken geltend gemacht wurden, werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Unterlagen.

 

3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch das Einholen von Stellungnahmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens übernimmt die ENERPARC Solar Invest 182 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Dies wird über einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB abgesichert.