Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39, "Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan
Hier: Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit/ Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Vorlage
FB II/080/2020-22/2
Aktenzeichen
612649/BPl39
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr.39 und der 1. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

 

Es wurde beschlossen, die Planungsunterlagen öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

 

Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind als Zusammenfassung als Anlage beigefügt. Durch das Planungsbüro und die Verwaltung wurden sämtliche Anregungen und Stellungnahmen zusammengestellt und mit Empfehlungen und Hinweisen zur Abwägung und Entscheidung durch den Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung, sowie dem Verwaltungsausschuss versehen.

 

In den Verfahrensunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen Anpassungen vorgenommen.

Daher wird der Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfiehlt/ der VA beschließt:

 

Die in der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 09.07.2022 bis 05.09.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie über die im vorgenannten Zeitraum eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen. Die Stellungnahmen wurden geprüft und in die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Stellungnahmen, mit denen keine Bedenken geltend gemacht wurden, werden zur Kenntnis genommen.

 

Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug

auf die zukünftige baurechtliche Möglichkeit zur Herstellung von erneuerbaren Energien.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens übernimmt die ENERPARC Solar Invest 182 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Dies wird über einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB abgesichert.