Hier: Satzungsbeschluss
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur Aufstellung des
o.g. Bebauungsplan nebst Anlagen und die Teiländerung des Flächennutzungsplan
(1. Änderung) vom 09.07.2022 bis 05.09.2022 ausgelegen. Die während der
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem
Abwägungsvorschlag versehen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung/ der VA empfiehlt/ der Rat beschließt, gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 39, „Solarpark an der L875 (Auf der alten Gärtnerei)“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplan mit der dazugehörigen Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und dem Umweltbericht zu beschließen.
Anmerkung: Die Veröffentlichung des Bebauungsplans und der 1. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt sobald der Vorhabenträger die Vereinbarung zur gesicherten Erschließung vom Straßenbaulastträger vorgelegt hat.
Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des
Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug
auf die zukünftige baurechtliche Möglichkeit zur Herstellung von erneuerbaren Energien.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens übernimmt die ENERPARC Solar Invest 182 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Dies wird über einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB abgesichert.