Betreff
Energiesparmaßnahmen - Vorschläge der Verwaltung; Antrag der FDP-Fraktion vom 19.07.2022
Vorlage
FB 2/045/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Die veränderte Situation der Gasversorgung in Deutschland zwingt zu einer generellen Einsparung und einem Umdenkungsprozess im Umgang mit Energie.

 

Die öffentlichen Ebenen haben mit einem erheblichen Bestand an Gebäuden und Einrichtungen, direkt die Möglichkeit, auf den Energieverbrauch einzuwirken. Dies kann aber nur im Zusammenspiel von Trägern der Einrichtungen und Nutzern erfolgen. Das Nutzerverhalten trägt wesentlich zur Energieeinsparung bei. Neben der Möglichkeit der Einsparung von Energie führt dieses Verhalten auch zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei den Gebäudekosten. Steigende Preise im Energiesektor belasten auch die Gemeinde Lemwerder.

 

Somit müssen Kommunen, Unternehmen und Privathaushalte in den kommenden Monaten deutlich mehr Energie sparen als bisher. Das Bundeskabinett hat dafür zwei Verordnungen mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen beschlossen.

 

Bereits ab dem 1.9.2022 gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) zunächst für sechs Monate.

Für öffentliche Gebäude gelten folgende Maßnahmen:

  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt, es sei denn aus sicherheitstechnischen Gründen.
  • Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Schulen, Kitas, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.
  • Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden, es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll ab dem 1.10.2022 voraussichtlich für zwei Jahre gelten. Zuvor muss noch der Bundesrat dem Erlass der Verordnung zustimmen.

Die Verordnung betrifft öffentliche, private und Firmengebäude und sieht vor:

  • Jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen werden verpflichtend. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.
  • Der sogenannte hydraulische Abgleich wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas verpflichtend. Hierdurch sollen Heizungen effizienter arbeiten.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

 

Der Deutsche Städtetag hat Empfehlungen herausgegeben, die konkret Maßnahmen beschreiben, welche zu Energieeinsparungen führen. Diese Maßnahmenübersicht ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Ferner wurden die Mitarbeitenden der Verwaltung nach Ideen zur Einsparung von Energie (Strom, Gas und Wasser) befragt, die zahlreich eingegangen sind und sich zusammengefasst in Anlage 2 wiederfinden.

 

Eine Gesamtübersicht möglicher kommunaler Maßnahmen für kurz- und mittelfristige Energieeinsparmöglichkeiten ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Auflistung zeigt, dass teilweise erhebliches Einsparpotential gegeben ist. Neben diesen Maßnahmen, die wesentlich auch Nutzer:innen allgemein betreffen, sind weitere Maßnahmen möglich, die zunächst aber zumeist vorherige Investitionen erfordern und deshalb mittelfristig in den Haushalt eingeplant werden sollten.

 

Aus den vorgenannten Hinweisen werden für die Gemeinde Lemwerder konkret folgende Empfehlungen der Verwaltung abgeleitet:

 

1.    Reduzierung der Raumtemperaturen je nach Tätigkeitsart und Arbeitsstättenverordnung sowie unter Berücksichtigung technischer Belange.

a)    Büroräume (Rathaus etc.) 19 Grad (gesetzlich vorgeschrieben)

b)    Eine Anfrage an die Schulleitung der Grundschule hat ergeben, dass sie eine Absenkung der Raumtemperatur in den Unterrichtsräumen auf 20 Grad (auf freiwilliger Basis) kritisch sehen. Als Grund wird das notwendige Stoßlüften (20 – 5 – 20) angegeben. Die Räumlichkeiten würden noch schneller auskühlen, wenn die Raumtemperatur von vornherein 20 Grad betragen würde.

c)    Hingegen stimmt die Leitung der Kita einer allgemeinen Raumtemperatur von 20 Grad zu, in Wasch- und Wickelbereichen 24 Grad, in Schlafräumen 18 Grad.

d)    In den Turnhallen soll die Raumtemperatur grundsätzlich 17 Grad, in Umkleiden 21 Grad betragen. Dabei sind ggf. die Anforderungen der Sportverbände und Vereine beachten.

 

 

 

 

2.    Die Vorlauftemperatur der Heizungsanlagen um 1 Grad reduzieren, nach technischer Überprüfung einer Fachfirma in den Gebäuden Kita Lemwerder, Kiga Altenesch und Bardewisch, GS Mitte und Deichshausen und im Hort. Die Krippe ist von dieser Regelung ausgenommen, da sie eine Wärmepumpe hat und somit kein Gas verbraucht.

3.    Die Vorlauftemperatur der Heizungsanlagen um 2 Grad reduzieren nach technischer Überprüfung einer Fachfirma in den Gebäuden der BEGU, ERH, Kleinen Halle, Tennishalle, Feuerwehrhäusern, Jule, Rathaus, Betriebshof, Küche, Altes Arbeitsamt und Obdachlosenunterkunft

4.    Reduzierung der Wassertemperatur im Schwimmbad auf 30 Grad (statt 32 Grad). Eine Anpassung an unterschiedliche Nutzergruppen gestaltet sich schwierig, da die Grundschule an vier bis fünf Tagen pro Woche das Schwimmbad für den Sportunterricht nutzt. Laut Aussage der Schulleitung wäre eine weitere Absenkung der Temperatur für die Kinder nicht zumutbar.

 

5.    Reduzierung der Warmwasseraufbereitung zum Hände waschen (gesetzlich vorgeschrieben)

a)    Im Rathaus und weiteren Liegenschaften der Gemeinde wurden die Warmwasserboiler in den Toiletten ausgeschaltet.

Ausgenommen davon sind die Kitas und die Grundschule.

b)    Das Duschen in der ERH und in der Kleinen Halle (oben) könnte untersagt werden. Die Sportler müssten nach dem Sport zu Hause duschen (wie in der Coronazeit). Da sich die Heizkreisläufe in der Kleinen Halle oben und unten trennen lassen, bleiben die Duschen im Schwimmbad so warm wie bisher, um das Duschen vor und nach dem Schwimmen zu ermöglichen.

c)    Da die Duschen in der Tennishalle auch von den Reisemobilisten genutzt werden, wäre zu überlegen, ob eine Reduzierung der Wassertemperatur hier angebracht ist oder eher nicht.

 

6.    Außenbeleuchtung an Gebäuden und Denkmälern abschalten:

a)    Kunstrasenplatz: Flutlicht zeitlich reduzieren auf dienstags – donnerstags Training à drei Stunden, Punktspiele der Herren von Freitagabend auf das Wochenende zurückverlegen (ohne Flutlicht). Im Moment pro Tag 3 Stunden in der Winterzeit montags bis freitags.

b)    Flutlicht auf LED umstellen (ggf. Maßnahme im HH 2023 einplanen)

c)    BEGU: Außenbeleuchtung geht bisher um 23.00 Uhr aus, da vorher Kurse oder Veranstaltungen stattfinden. Die Beleuchtung vorne und hinten kann aktuell nicht getrennt geschaltet werden, da es ein Stromkreislauf ist. Ggf. wäre die Möglichkeit einer entsprechenden Umrüstung zu prüfen.

d)    Abschaltung der Wasserfontäne am Rathaus (ab November sowieso immer).

 

 

 

 

 

 

 

 

7.    Straßenbeleuchtung reduzieren

a)        Straßenbeleuchtung überprüfen und ggf. anpassen (bspw. stundenweise Nachtabschaltungen, z. B. von 0.30 Uhr bis 4.30 Uhr alle aus, Teilabschaltungen in Quartieren auf Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit prüfen. Beachtung Verkehrssicherungspflicht: Ausleuchtung verkehrsgefährdender Stellen wie gefährliche Straßenkreuzungen und -einmündungen, Kreisel Edenbüttel II etc. Problematisch ist die Ausschaltung z. B: jeder zweiten Leuchte wegen starker Licht-Schatten-Kontraste.

b)        Umrüstung auf energiesparende Leuchtköpfe und ggf. Einsatz von Bewegungsmeldern für Straßenlampen (ggf. Maßnahme im HH 2023 einplanen)

c)         Erarbeitung eines modernen und zeitgemäßen Beleuchtungskonzeptes für eine intelligente Steuerung der Straßenbeleuchtung mit Unterstützung einer Fachfirma (ggf. Maßnahme im HH 2023 einplanen)

d)        Hinweis: Weihnachtsbeleuchtung ist bereits auf LED umgestellt. Die Sterne entlang der Stedinger Straße leuchten anstelle der Straßenbeleuchtung.

 

 

8.    Austausch von Leuchtmitteln in Innenräumen

a)    BEGU: Umrüstung auf LED-Beleuchtung (ggf. im HH 2023 einplanen)

b)    Rathaus: Austausch der Deckenbeleuchtung in den Büroräumen und auf dem Flur (Bildergalerie), aktuell: Licht nur anstellen für Ausstellungsbesucher (Umrüstung von Halogen auf LED ggf. im HH 2023 einplanen) und Einbau von Präsenzmeldern.

c)    Vorhandende Präsenzmelder für Beleuchtung besser einstellen bzw. welche einbauen, wo sinnvoll. Sie springen teilweise sehr früh an (Kita Altenesch)

 

9.    Sonstige Maßnahmen:

a)    Regelmäßige Wartung und Kontrolle der Heizungsanlagen (hydraulischer Abgleich)

b)    Überprüfung und ggf. Wiederinbetriebnahme der KNX-Steuerung im Rathaus und der Grundschule (ggf. Maßnahme in HH 2023 einstellen)

c)    Zusammenstellung von Quellen für Energiespartipps für Bürger:innen und deren Veröffentlichung z. B. auf der Homepage der Gemeinde Lemwerder

d)    Informationsveranstaltungen für kleine und mittelständische Unternehmen organisieren mit externen Referenten über Förderprogramme und Beratungsangebote informieren

e)    Informationsveranstaltung für Bürger:innen veranstalten, um sie für das Thema Energieeinsparung zu sensibilisieren und Tipps zu geben

f)     Vereinbarung mit allen Mietern zur Energieeinsparung wie z. B. Polizei und LzO schließen (bereits Anschreiben und Vorschlag der Polizei dazu im Hause)

g)    Mehr Homeoffice für Mitarbeitende ermöglichen je nach Entwicklung der Lage

 

 

 

 

h)    Mehr Videokonferenzen statt Dienstreisen, wo angebracht

i)     Eventuell komplette Schließtage für die BEGU (z. B. montags), wenn die Gastronomie ebenfalls geschlossen ist und wenn keine Veranstaltungen und Nutzer im Haus sind, d. h. keine Buchungen mehr für montags annehmen. Mitarbeiter befinden sich dann parallel im Homeoffice und sind erreichbar.

j)     Das Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr schließen.

 

Durch diese Maßnahmen ist eine Einsparung von Energie möglich. Der genaue Umfang ergibt sich aus einer Erhebung der Verbräuche in den Einrichtungen. Diese werden erfasst und an das RUZ Hollen zur quartalsweisen Auswertung weitergeleitet. Nach der Verbrauchserfassung werden die Schwachstellen in den Liegenschaften analysiert. Eine erste gemeinsame Bereisung zwecks Überprüfung der größten „Strom- bzw. Energiefresser“ der gemeindeeigenen Liegenschaften hat bereits in der vergangenen Woche stattgefunden. Weitere Schritte werden daraus abgeleitet und geplant.

 

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen sollen allen Mitarbeitenden der Gemeinde Lemwerder Informationen zur Verfügung gestellt werden, die aufzeigen, wie durch geändertes eigenes Verhalten am Arbeitsplatz Einsparungen kurzfristig erzielt werden können. Diese Anregungen von Mitarbeitenden und weitere Empfehlungen seitens der Verwaltung sind als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur empfiehlt den Vorschlägen und Maßnahmen zur Energieeinsparung seitens der Verwaltung wie ausgeführt zu folgen und bestätigt durch Abstimmung seine Zustimmung zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen wie in dieser Beschlussvorlage beschrieben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit diesen Maßnahmen soll zur Reduzierung des Energieverbrauchs beigetragen werden. Damit werden auf Sicht auch finanzielle Mehraufwendungen vermieden.

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 

 

 

 



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele der Gemeinde Lemwerder, die im Klimaschutzkonzept verankert sind. Hier Stichwort: Einsatz erneuerbare Energien/Ressourcen schonen.