Sachverhalt:
Die veränderte Situation der Gasversorgung in Deutschland zwingt zu einer
generellen Einsparung und einem Umdenkungsprozess im Umgang mit Energie.
Die öffentlichen
Ebenen haben mit einem erheblichen Bestand an Gebäuden und Einrichtungen,
direkt die Möglichkeit, auf den Energieverbrauch einzuwirken. Dies kann aber
nur im Zusammenspiel von Trägern der Einrichtungen und Nutzern erfolgen. Das
Nutzerverhalten trägt wesentlich zur Energieeinsparung bei. Neben der
Möglichkeit der Einsparung von Energie führt dieses Verhalten auch zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei den Gebäudekosten. Steigende Preise im
Energiesektor belasten auch die Gemeinde Lemwerder.
Somit müssen
Kommunen, Unternehmen und Privathaushalte in den kommenden Monaten deutlich
mehr Energie sparen als bisher. Das Bundeskabinett hat dafür zwei Verordnungen
mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen beschlossen.
Bereits ab dem 1.9.2022 gilt die Verordnung zur
Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen
(EnSikuMaV) zunächst für sechs Monate.
Für öffentliche Gebäude gelten
folgende Maßnahmen:
- Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers
oder Technikräume werden nicht mehr geheizt, es sei denn aus
sicherheitstechnischen Gründen.
- Öffentliche Gebäude werden nur noch bis
höchstens 19 Grad geheizt. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur
laut Ministerium bei 20 Grad. Für Schulen, Kitas, Kliniken,
Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue
Regelung nicht.
- Boiler und Durchlauferhitzer dürfen
nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden, es
sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
- Die Beleuchtung von Gebäuden und
Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird
ausgeschaltet.
Die
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame
Maßnahmen (EnSimiMaV) soll ab dem 1.10.2022 voraussichtlich für zwei Jahre
gelten. Zuvor muss noch der Bundesrat dem Erlass der
Verordnung zustimmen.
Die Verordnung betrifft öffentliche, private und
Firmengebäude und sieht vor:
- Jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude
mit Gasheizungen werden verpflichtend. Dabei sollen die Anlagen zum
Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der
Nacht eingestellt werden.
- Der sogenannte hydraulische Abgleich
wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas
verpflichtend. Hierdurch sollen Heizungen effizienter arbeiten.
- Ineffiziente, ungesteuerte
Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.
Der
Deutsche Städtetag hat Empfehlungen herausgegeben, die konkret Maßnahmen
beschreiben, welche zu Energieeinsparungen führen. Diese Maßnahmenübersicht ist
als Anlage 1 beigefügt.
Ferner
wurden die Mitarbeitenden der Verwaltung nach Ideen zur Einsparung von Energie
(Strom, Gas und Wasser) befragt, die zahlreich eingegangen sind und sich
zusammengefasst in Anlage 2
wiederfinden.
Eine
Gesamtübersicht möglicher kommunaler Maßnahmen für kurz- und mittelfristige
Energieeinsparmöglichkeiten ist als Anlage
3 beigefügt.
Die
Auflistung zeigt, dass teilweise erhebliches Einsparpotential gegeben ist.
Neben diesen Maßnahmen, die wesentlich auch Nutzer:innen allgemein betreffen,
sind weitere Maßnahmen möglich, die zunächst aber zumeist vorherige Investitionen
erfordern und deshalb mittelfristig in den Haushalt eingeplant werden sollten.
Aus
den vorgenannten Hinweisen werden für die Gemeinde Lemwerder konkret folgende
Empfehlungen der Verwaltung abgeleitet:
1.
Reduzierung der Raumtemperaturen je nach Tätigkeitsart und Arbeitsstättenverordnung
sowie unter Berücksichtigung technischer Belange.
a)
Büroräume
(Rathaus etc.) 19 Grad (gesetzlich vorgeschrieben)
b)
Eine Anfrage an
die Schulleitung der Grundschule hat ergeben, dass sie eine Absenkung der
Raumtemperatur in den Unterrichtsräumen auf 20 Grad (auf freiwilliger Basis)
kritisch sehen. Als Grund wird das notwendige Stoßlüften (20 – 5 – 20)
angegeben. Die Räumlichkeiten würden noch schneller auskühlen, wenn die
Raumtemperatur von vornherein 20 Grad betragen würde.
c)
Hingegen stimmt
die Leitung der Kita einer allgemeinen Raumtemperatur von 20 Grad zu, in Wasch-
und Wickelbereichen 24 Grad, in Schlafräumen 18 Grad.
d)
In den Turnhallen
soll die Raumtemperatur grundsätzlich 17 Grad, in Umkleiden 21 Grad betragen.
Dabei sind ggf. die Anforderungen der Sportverbände und Vereine beachten.
2.
Die Vorlauftemperatur der Heizungsanlagen um 1
Grad reduzieren, nach technischer Überprüfung einer Fachfirma in den
Gebäuden Kita Lemwerder, Kiga Altenesch und Bardewisch, GS Mitte und
Deichshausen und im Hort. Die Krippe ist von dieser Regelung ausgenommen, da
sie eine Wärmepumpe hat und somit kein Gas verbraucht.
3.
Die Vorlauftemperatur der Heizungsanlagen um 2
Grad reduzieren nach technischer Überprüfung einer Fachfirma in den
Gebäuden der BEGU, ERH, Kleinen Halle, Tennishalle, Feuerwehrhäusern, Jule,
Rathaus, Betriebshof, Küche, Altes Arbeitsamt und Obdachlosenunterkunft
4.
Reduzierung der Wassertemperatur im Schwimmbad auf 30 Grad (statt 32 Grad). Eine Anpassung an unterschiedliche
Nutzergruppen gestaltet sich schwierig, da die Grundschule an vier bis fünf
Tagen pro Woche das Schwimmbad für den Sportunterricht nutzt. Laut Aussage der
Schulleitung wäre eine weitere Absenkung der Temperatur für die Kinder nicht
zumutbar.
5.
Reduzierung der Warmwasseraufbereitung zum Hände waschen (gesetzlich vorgeschrieben)
a)
Im Rathaus und
weiteren Liegenschaften der Gemeinde wurden die Warmwasserboiler in den
Toiletten ausgeschaltet.
Ausgenommen davon sind die Kitas und die
Grundschule.
b)
Das Duschen in
der ERH und in der Kleinen Halle (oben) könnte untersagt werden. Die Sportler
müssten nach dem Sport zu Hause duschen (wie in der Coronazeit). Da sich die
Heizkreisläufe in der Kleinen Halle oben und unten trennen lassen, bleiben die
Duschen im Schwimmbad so warm wie bisher, um das Duschen vor und nach dem
Schwimmen zu ermöglichen.
c)
Da die Duschen in
der Tennishalle auch von den Reisemobilisten genutzt werden, wäre zu überlegen,
ob eine Reduzierung der Wassertemperatur hier angebracht ist oder eher nicht.
6.
Außenbeleuchtung an Gebäuden und Denkmälern abschalten:
a)
Kunstrasenplatz:
Flutlicht zeitlich reduzieren auf dienstags – donnerstags Training à drei
Stunden, Punktspiele der Herren von Freitagabend auf das Wochenende
zurückverlegen (ohne Flutlicht). Im Moment pro Tag 3 Stunden in der Winterzeit
montags bis freitags.
b)
Flutlicht auf LED
umstellen (ggf. Maßnahme im HH 2023 einplanen)
c)
BEGU: Außenbeleuchtung
geht bisher um 23.00 Uhr aus, da vorher Kurse oder Veranstaltungen stattfinden.
Die Beleuchtung vorne und hinten kann aktuell nicht getrennt geschaltet werden,
da es ein Stromkreislauf ist. Ggf. wäre die Möglichkeit einer entsprechenden
Umrüstung zu prüfen.
d)
Abschaltung der
Wasserfontäne am Rathaus (ab November sowieso immer).
7. Straßenbeleuchtung
reduzieren
a)
Straßenbeleuchtung
überprüfen und ggf. anpassen (bspw. stundenweise Nachtabschaltungen, z. B. von
0.30 Uhr bis 4.30 Uhr alle aus, Teilabschaltungen in Quartieren auf
Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit prüfen. Beachtung Verkehrssicherungspflicht:
Ausleuchtung verkehrsgefährdender Stellen wie gefährliche Straßenkreuzungen und
-einmündungen, Kreisel Edenbüttel II etc. Problematisch ist die Ausschaltung z.
B: jeder zweiten Leuchte wegen starker Licht-Schatten-Kontraste.
b)
Umrüstung auf
energiesparende Leuchtköpfe und ggf. Einsatz von Bewegungsmeldern für
Straßenlampen (ggf. Maßnahme im HH 2023 einplanen)
c)
Erarbeitung eines
modernen und zeitgemäßen Beleuchtungskonzeptes für eine intelligente Steuerung
der Straßenbeleuchtung mit Unterstützung einer Fachfirma (ggf. Maßnahme im HH
2023 einplanen)
d)
Hinweis:
Weihnachtsbeleuchtung ist bereits auf LED umgestellt. Die Sterne entlang der Stedinger
Straße leuchten anstelle der Straßenbeleuchtung.
8. Austausch
von Leuchtmitteln in Innenräumen
a)
BEGU: Umrüstung
auf LED-Beleuchtung (ggf. im HH 2023 einplanen)
b)
Rathaus:
Austausch der Deckenbeleuchtung in den Büroräumen und auf dem Flur
(Bildergalerie), aktuell: Licht nur anstellen für Ausstellungsbesucher
(Umrüstung von Halogen auf LED ggf. im HH 2023 einplanen) und Einbau von
Präsenzmeldern.
c)
Vorhandende
Präsenzmelder für Beleuchtung besser einstellen bzw. welche einbauen, wo
sinnvoll. Sie springen teilweise sehr früh an (Kita Altenesch)
9.
Sonstige Maßnahmen:
a)
Regelmäßige
Wartung und Kontrolle der Heizungsanlagen (hydraulischer Abgleich)
b)
Überprüfung und
ggf. Wiederinbetriebnahme der KNX-Steuerung im Rathaus und der Grundschule
(ggf. Maßnahme in HH 2023 einstellen)
c)
Zusammenstellung
von Quellen für Energiespartipps für Bürger:innen und deren Veröffentlichung z.
B. auf der Homepage der Gemeinde Lemwerder
d)
Informationsveranstaltungen
für kleine und mittelständische Unternehmen organisieren mit externen
Referenten über Förderprogramme und Beratungsangebote informieren
e)
Informationsveranstaltung
für Bürger:innen veranstalten, um sie für das Thema Energieeinsparung zu
sensibilisieren und Tipps zu geben
f)
Vereinbarung mit
allen Mietern zur Energieeinsparung wie z. B. Polizei und LzO schließen
(bereits Anschreiben und Vorschlag der Polizei dazu im Hause)
g)
Mehr Homeoffice
für Mitarbeitende ermöglichen je nach Entwicklung der Lage
h)
Mehr
Videokonferenzen statt Dienstreisen, wo angebracht
i)
Eventuell
komplette Schließtage für die BEGU (z. B. montags), wenn die Gastronomie
ebenfalls geschlossen ist und wenn keine Veranstaltungen und Nutzer im Haus
sind, d. h. keine Buchungen mehr für montags annehmen. Mitarbeiter befinden
sich dann parallel im Homeoffice und sind erreichbar.
j)
Das Rathaus
zwischen Weihnachten und Neujahr schließen.
Durch
diese Maßnahmen ist eine Einsparung von Energie möglich. Der genaue Umfang
ergibt sich aus einer Erhebung der Verbräuche in den Einrichtungen. Diese
werden erfasst und an das RUZ Hollen zur quartalsweisen Auswertung
weitergeleitet. Nach der Verbrauchserfassung werden die Schwachstellen in den
Liegenschaften analysiert. Eine erste gemeinsame Bereisung zwecks Überprüfung
der größten „Strom- bzw. Energiefresser“ der gemeindeeigenen Liegenschaften hat
bereits in der vergangenen Woche stattgefunden. Weitere Schritte werden daraus
abgeleitet und geplant.
Zusätzlich
zu diesen Maßnahmen sollen allen Mitarbeitenden der Gemeinde Lemwerder
Informationen zur Verfügung gestellt werden, die aufzeigen, wie durch
geändertes eigenes Verhalten am Arbeitsplatz Einsparungen kurzfristig erzielt
werden können. Diese Anregungen von Mitarbeitenden und weitere Empfehlungen
seitens der Verwaltung sind als Anlage 2
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur empfiehlt den Vorschlägen und Maßnahmen
zur Energieeinsparung seitens der Verwaltung wie ausgeführt zu folgen und
bestätigt durch Abstimmung seine Zustimmung zur Umsetzung der aufgeführten
Maßnahmen wie in dieser Beschlussvorlage beschrieben.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit
diesen Maßnahmen soll zur Reduzierung des Energieverbrauchs beigetragen werden.
Damit werden auf Sicht auch finanzielle Mehraufwendungen vermieden.
Kostenart |
Ist |
Plan |
Abw. |
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|
Klimarelevanz:
keine
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des
Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele der Gemeinde
Lemwerder, die im Klimaschutzkonzept verankert sind. Hier Stichwort: Einsatz
erneuerbare Energien/Ressourcen schonen.