Sachverhalt:
Im Rahmen des unterjährigen Berichtwesens gem. § 116 NKomVG wurden die
nachsehenden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
festgestellt.
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 € als unerheblich. Diese
sind nachstehend informell unter der lfd. Nr. 1 aufgeführt.
Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und
Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der
Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen.
Investitionen
I1.220023.510
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
783110 VermGG > 1000 Eur |
Straßenprogramm/Zustandserfassung |
3.500,00 |
7.595,77 |
Das bestellte Straßenprogramm zur Zustandserfassung kostete 4.095,77 € mehr
als ursprünglich geplant.
Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 4.095,77 € ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei I1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.
I1.150000.500 Edenbüttel II, Straßenbeleuchtung
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
787300 Sonst. Baumaßnahme |
Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel |
70.000,00 |
10.570,31 |
I1.160000.500 Umbau Feuerwehr Lemwerder
Kostenarten |
Proj. Plan |
Ist |
787100 Hochbaumaßnahmen |
70.238,47 |
66.912,58 |
Im Rahmen des Umbaus der Feuerwehrhaus Lemwerder wurde aufgrund der aktuellen Lage und den Empfehlungen des Bundes die Notstromeinspeisung nachbeauftragt. Diese ist erforderlich für den Fall das im Gebäude für längere Zeit der Strom ausfällt. Dadurch ist es möglich über ein externes Gerät das Gebäude wieder mit Strom zu versorgen.
Da die bereitstehenden Mittel im Haushalt 2022 im Bereich
des Feuerwehrumbaus zweckgebunden sind,erfolgt die Deckung der außerplanmäßigen
i.H.v. 3.918,74 € über die Minderauszahlungen bei I1.150000.500 für
Straßenbeleuchtung.
I1.150000.500 Edenbüttel II, Straßenbeleuchtung
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
787300 Sonst. Baumaßnahme |
Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel |
70.000,00 |
10.570,31 |
Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 3.918,74 € ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG.
I1.220017.500 Geländer Empore OFW Lemwerder
Kostenarten |
Proj. Plan |
Ist |
787300 Sonstige Baumaßn. |
3.500,00 |
7.273,54 |
Das Geländer für die Empore im Feuerwehrhaus Lemwerder kostete 3.773,54 € mehr als im Haushalt 2022 eingeplant.
Die Deckung erfolgt über die Minderauszahlungen bei I1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
787300 Sonst. Baumaßnahme |
Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel |
70.000,00 |
10.570,31 |
Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 3.773,54 € ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG.
THH01
P1.365001 CVJM
Kindergarten
Der CVJM-Kindergarten teilte mit, dass eine Erneuerung des Fallschutzes auf dem Außengelände unter den Schaukeln erforderlich sei. Die Anschaffung wird schnellstmöglich umgesetzt. Aufgrund der Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer kann die Deckung über diese erfolgen.
Bisher liegt keine Rechnung vor, jedoch geht der CVJM von einem Anschaffungswert von 10.000,00 € aus.
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
431800 Zuweisungen an übr. Bereiche |
Zuschuss lfd. Kosten 624.600,- Abr. Zuschuss 2021: 17-800,- Modernisierungskosten 85.000,- |
727.400,00 |
564.824,17 |
Durch die niedrigeren Kosten im Bereich des laufenden Zuschusses zur Defizitabdeckung i.H.v. 8.004,00 € sowie Rückzahlungen für das Jahr 2021 i.H.v. 51.775,83 € erfolgt die Deckung über den Haushaltsansatz in diesem Bereich.
Diese Aufwendung ist aufgrund des Haushaltsansatzes nicht zustimmungspflichtig und dient nur der Information.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 i.H.v.11.788,05 € gemäß § 117 NKomVG.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
Reduzierung |
Plan neu |
787300 Sonst. Baumaßnahme |
Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel |
70.000,00 |
10.570,31 |
-11.788,05 |
58.211,95 |
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Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich
des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….