Betreff
Städtebauförderung Eschhofsiedlung - hier: 4. Änderung der Modernisierungsrichtlinie
Vorlage
BÜ/044/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Ein allgemeines Umdenken und die „Energiekrise“ der vergangenen Monate führen zu einer verstärkten Nachfrage zur Nutzung erneuerbarer Energien und die Abkehr von Kohlendioxid produzierenden Technologien im privaten Bereich. Die Gemeinde Lemwerder begrüßt diesen Ansatz und möchte der Nutzung erneuerbarer Energien nicht im Wege stehen. Das Förderprogramm zu den Balkonkraftwerken unterstreicht die Haltung. Im Bereich der Eschhofsiedlung spiegelt sich dies nach dem Wunsch einiger Mieter und Wohnungseigentümer wieder, Solaranlagen auf den Grundstücken installieren zu wollen. Dies können sowohl Anlagen zur Erzeugung von warmen Wasser (Heizung/Trinkwasser) als auch Anlagen zur Stromerzeugung (PV) sein. Die Modernisierungsrichtlinie regelt die Einzelheiten der Gestaltung über die Anlage 3 „Gestaltungsanforderungen“. Darin sind diverse Aspekte geregelt, die sich zum Thema Gebäude und Grundstück auslassen. Solaranlagen sind dort bislang nicht erfasst. Um eine einheitliche Regelung zu finden, die den Umgang mit Solaranlagen betrifft, wurden die Gestaltungsanforderungen um den Punkt 5.6 „Solaranlagen“ ergänzt.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung/Der Verwaltungsausschuss empfiehlt/Der Rat beschließt die 4. Änderung der Modernisierungsrichtlinie der Eschhofsiedlung zugunsten der Installation von Solaranlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine. Die Anlagen sind über die Städtebauförderung nicht förderfähig.

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 

 

 

 



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….Nutzung von Sonnenenergie.