Betreff
Regionale Machbarkeitsstudie zur verbesserten Erreichbarkeit der Zentren Bremen, Delmenhorst und Oldenburg inder Metropolregion Nordwest (RMS21) - Ergebnisvorstellung
Vorlage
FB 2/024/2022-1/23-1
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Am 22.09.2022 wurde dem Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung ein Zwischenstand zur regionalen Machbarkeitsstudie Radverkehr (RMS21) durch den Kommunalverbund und das Planungsbüro vorgestellt. Der Planungsauftrag wurde im November 2022 durch politischen Beschluss um die Betrachtung der ehemaligen Bahntrasse erweitert.

Das formulierte Ziel der Machbarkeitsstudie lautet komfortabel und sicher mit dem Rad auf qualitativ hochwertigen Radverkehrsverbindungen zwischen den Zentren Bremen und Delmenhorst und in die angrenzen Nachbarkommunen – das ist das Ziel für attraktive Radverkehrsverbindungen in der Region Bremen (und im Nachbarraum Oldenburg).

Dafür hat die Geschäftsstelle des Kommunalverbunds in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lemwerder als Mitglied im Kommunalverbund und weiteren 15 Kommunen eine gemeinsame regionale Machbarkeitsstudie durchgeführt. Unter dem Kurztitel „RMS21“ wurden im Zeitraum von Sommer 2021 bis Herbst 2023 insgesamt 13 grenzüberschreitende, qualitativ hochwertige Radverkehrsverbindungen untersucht – so auch die Route zwischen Delmenhorst und Lemwerder. ("RMS“ wird als Abkürzung für „Regionale Machbarkeitsstudie“ verwendet, gefolgt von der Jahreszahl des Beginns).

Grundlage der Studie ist das „Regionale Mobilitätskonzept: Radverkehr“ (RMK:R), das die Mitgliederversammlung im Dezember 2020 beschlossen hat. Die Machbarkeitsstudie stellt einen zentralen Zwischenschritt zwischen dem Gutachterbericht zum RMK:R und den nachfolgenden Planungs- und Bauphasen (Leistungsphasen nach HOAI) dar.

In der Studie RMS21 wurden Abschnittsvarianten der einzelnen Routen fachlich abgewogen und jeweils eine Vorzugsvariante für den gesamten Routenverlauf herausgearbeitet. Für diese Vorzugsvarianten wurden durch die Gutachterbüros PGV-Alrutz und PGV Dargel Hildebrandt fachliche Maßnahmenempfehlungen erarbeitet, die Verbesserungsmöglichkeiten im Straßenraum für den Radverkehr aufzeigen. Insbesondere zur Abstimmung dieser Empfehlungen wurden neben den Fachleuten aus den beteiligten Kommunen, darunter aus Lemwerder, die zuständigen Baulastträger (u.a. Land Niedersachsen, Landkreis Wesermarsch) und weitere fachliche Akteure einbezogen. Ergänzend haben die Gutachterbüros zusätzliche Radverkehrspotenziale abgeschätzt, grobe Kosten ermittelt und Empfehlungen zur Umsetzung formuliert.

Durch die regionale Zusammenarbeit konnten die Vorzugsvarianten über Kommunengrenzen hinweg abgestimmt und die Maßnahmenempfehlungen baulastträgerübergreifend diskutiert werden.

Die vorliegenden Ergebnisse bilden eine verkehrsplanerische Grundlage für die weitere Prüfung und Detailplanung, sie werden mit Abschluss der Machbarkeitsstudie vom Kommunalverbund an die beteiligten Kommunen und weitere Baulastträger übergeben.

Für die Route Lemwerder und Delmenhorst verläuft die Vorzugsvariante vom Fähranleger Lemwerder, Deichstraße, Johannesweg und über die ehemalige Bahntrasse. Die Einzelheiten der Machbarkeitsstudie werden von Vertretern des Kommunalverbundes Bremen/Niedersachsen e.V., sowie vom Gutachterbüros PGV-Alrutz und PGV Dargel Hildebrandt in der Sitzung vorgestellt.

Durch das festgestellte Ergebnis besteht noch keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung, genauso sind hierdurch noch keine finanziellen Planungen für die Haushaltsplanung abgeleitet worden.

Weitere Informationen und Dokumente zur Studie finden Sie unter www.kommunalverbund.de/rms21 .

Das Projekt „Regionale Machbarkeitsstudie zur verbesserten Erreichbarkeit der Zentren Bremen, Delmenhorst und Oldenburg in der Metropolregion Nordwest“, in Kurzform „RMS21“ wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland gefördert.


Finanzielle Auswirkungen: Bei Umsetzung des Projekts müssten Planungs-, Grunderwerb- und Baukosten im jeweiligen Haushalt eingestellt werden.

 

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 


Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….