Betreff
Regionale Machbarkeitsstudie RMS21 - weiteres Vorgehen
Vorlage
FB 2/024/2022-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt: Am 22.09.2022 wurde dem Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung ein Zwischenstand zur regionalen Machbarkeitsstudie Radverkehr (RMS21) durch den Kommunalverbund und das Planungsbüro vorgestellt. Im Anschluss an die Vorstellung wurde den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit eröffnet, weitere Fragen und Anregungen mit einer ausreichenden Frist per Mail an den Kommunalverbund zu richten. Diese würden durch das Planungsbüro eingeordnet werden.

Insgesamt sind drei schriftliche Rückmeldungen beim Kommunalverbund eingegangen. Herr Schröder und Frau Rosenow regen unabhängig voneinander an, dass die ehemalige Bahntrasse zwischen der Hauptstraße in Altenesch und der Gemeindegrenze zu Delmenhorst in die Betrachtung der zu untersuchenden Varianten aufgenommen werden sollte. Die Trasse sei breit genug für einen Radweg und biete den Verkehrsteilnehmern Schutz vor Lärm und Abgasen der Kraftfahrzeuge, die dort nicht verkehren würden.

Herr Schöne bezieht sich in seiner Rückmeldung auf die in der Präsentation verwendeten Zahlen der Verkehrszählung.

Durch den Kommunalverbund und das Planungsbüro wurden folgende Antworten auf die Rückmeldungen formuliert:

Rückmeldungen 1 und 2, ehemalige Bahntrasse

Die Leistungsbeschreibung für die zu untersuchenden Routen inkl. Abschnittsvarianten im Rahmen der Regionalen Machbarkeitsstudie RMS21 wurde auf Grundlage des Regionalen Mobilitätskonzept: Radverkehr (RMK:R, Beschluss 2020 in der Mitgliederversammlung des Kommunalverbunds) erarbeitet und im Frühjahr 2021 mit allen beteiligten Kommunen auf der Fachebene abgestimmt. Im RMK:R und in der Leistungsbeschreibung ist die ehemalige Bahntrasse im Bereich zwischen Gemeindegrenze und Altenesch nicht enthalten.

Eine mögliche, ergänzende Untersuchung der ehemaligen Bahntrasse zwischen der Gemeindegrenze und Altenesch hätte folgende Rahmenbedingungen:

 

 

Finanzielle Aspekte

Folgende Arbeitsschritte würde das Gutachterbüro gemäß Leistungsbeschreibung bei einer ergänzenden Betrachtung der ehemaligen Bahntrasse im südlichen Gemeindegebiet durchführen:

 

-          Arbeitspaket 1:

o   Inhalte: Grundlegende Daten und Informationen zu den zu untersuchenden Routen werden von den Kommunen zusammengestellt. Die verschiedenen Routenverläufe werden von den Gutachterbüros soweit möglich mit dem Fahrrad befahren und in der vorhandenen RMK:R-Datenbank dokumentiert.

o   Kosten: 370 € netto zzgl. Fahrtzeit/Reisekosten 300 € netto

-          Arbeitspaket 2:

o   Inhalte: In Abstimmung mit den Kommunen erfolgt – soweit Abschnittsvarianten vorhanden sind – die Auswahl eines Routenverlaufs. Als Entscheidungsgrundlage werden dazu die untersuchten Abschnittsvarianten miteinander verglichen und bewertet, Grundlage ist ein abgestimmter Kriterienkatalog.

o   Kosten: 350 € netto

 

Für eine ergänzende Betrachtung würden sich insgesamt folgenden Kosten ergeben:

 

Leistung

Netto-Kosten

Brutto-Kosten

Arbeitspaket 1

370,00 €

440,30 €

Arbeitspakte 2

350,00 €

416,50 €

Fahrtzeit/Reisekosten

300,00 €

357,00 €

Gesamtsumme

1.020,00 €

1.213,80 €

 

Eine ergänzende Betrachtung zu den dargestellten Kosten von 1.213,80 € brutto wäre als Ergänzungsauftrag komplett durch die Gemeinde Lemwerder zu tragen.

 

Zeitliche Aspekte

Das Gesamtprojekt RMS21 ist ein gefördertes Projekt und muss bis zum 30. September 2023 komplett abgeschlossen sein. Die verkehrsplanerischen Arbeiten sollen im Juni 2023 abgeschlossen werden, da die weitere Zeit bis zum Projektende zur Erstellung des Abschlussberichts benötigt wird.

Aus diesen zeitlichen Rahmenbedingungen ergibt sich, dass die Arbeitspakete 1 und 2 (Inhalte siehe oben) gemäß Zeitplan bis Ende Januar 2023 abgeschlossen sein sollen.

Eine ergänzende Befahrung und Datenaufbereitung (Arbeitspaket 1) sowie die Ergänzung der neuen Abschnittsvariante in die entsprechende Bewertungsmatrix und die Abstimmung dazu mit der Fachebene (Arbeitspaket 2) würde ca. einen Monat zusätzlich in Anspruch nehmen.

Im weiteren Projektverlauf erarbeitet das Gutachterbüro in den folgenden Arbeitspaketen Maßnahmenempfehlungen für die einzelnen Routenabschnitte, führt eine Kosten-Nutzen-Analyse durch und bildet abschließend Realisierungsabschnitte. Diese Arbeitsschritte sollen, wie oben skizziert, bis Ende Juni 2023 abgeschlossen werden, da das Gesamtprojekt bis zum Ende der Förderlaufzeit am 30. September 2023 abgeschlossen sein muss.

Durch die veranschlagte Verzögerung um bis zu einem Monat wird die Bearbeitungszeit und insbesondere der fachliche Abstimmungsprozess für die Route Delmenhorst-Lemwerder (D2) zeitlich gesehen, stark belastet.

Es darf zu keinen weiteren Verzögerungen kommen, damit das Projektende und damit die Gesamtförderung für das RMS21nnicht gefährdet werden.

 

Rückmeldung 3, Kfz-Werte in bestimmten Straßen(-abschnitten)

 

-          Herr Schöne: „Folie 7, Stedinger Straße: 4550 (Im Verlauf der Straße ergeben sich Werte zwischen 4550 und 7550)“

o   Antwort Gutachterbüro: Die Werte auf der Stedinger Straße liegen bei bis zu 7.550 Kfz/Tag. Das ist richtig. Da wir in der Präsentation aber nur Zeit für die Darstellung von ausgewählten Beispielabschnitten hatten, haben wir uns nur auf den nördlichsten Abschnitt der Stedinger Straße (siehe Folie 7, Foto 1) bezogen, in dem 4.550 Kfz/Tag ermittelt wurden. Eine höhere Verkehrsstärke hat hier ohnehin keinen Einfluss auf die Bewertung, da auch bei der minimalen Verkehrsstärke von 4.550 Kfz/Tag (im Zusammenhang mit der verfügbaren Fläche) die Standards einer Radvorrangroute voraussichtlich nicht umgesetzt werden können.

-          Herr Schöne: „Folie 8, Ernst-Pieper-Str.: 50; richtig ist die Zahl 1600 (Die Zahl 50 stammt aus dem Abschnitt der vorhandenen Sackgasse)“

o   Antwort Gutachterbüro: Die Werte auf der Ernst-Pieper-Straße liegen bei bis zu 1.600 Kfz/Tag. Das ist richtig. In der Präsentation haben wir uns aber bewusst auf den Abschnitt nördlich der Tecklenburger Straße (siehe Folie 8, Foto oben) bezogen, in dem 50 Kfz/Tag ermittelt worden sind, da wir hier die Möglichkeit einer Fahrbahnführung (Fahrradstraße) sahen. Der Abschnitt südlich der Tecklenburger Straße (völlig andere Charakteristik) wird auf der Folie 9 dargestellt. Hier sehen Sie auch den Hinweis auf die 1.600 Kfz/Tag. Der Wert hat aber für die Bewertung in dem Abschnitt kaum Relevanz, da wir hier – unabhängig von der Verkehrsstärke – auf Grund der Flächenverfügbarkeit ohnehin die separate Führung entlang der stillgelegten Bahntrasse empfehlen würden.

-          Herr Schöne: „Deichstraße: 300 – 400; richtig ist 400 bis 500“

o   Antwort Gutachterbüro: Tatsächlich liegt der Wert zwischen 300 und 450 Kfz/Tag. (Die 500 Kfz/Tag beziehen sich u.E. auf die Flughafenstraße.) 50 Kfz/Tag mehr haben keinen Einfluss auf die Bewertung. Fahrradstraßen im Rahmen von Radvorrangrouten können innerorts bei Kfz-Verkehrsstärken bis 2.500 Kfz/Tag eingerichtet werden.

-          Herr Schöne: „Ich meine, bei der veränderten Verkehrsbelastungen durch den Kfz-Verkehr ist die Betrachtungsweise bzw. die Auswirkungen bestimmt eine andere.“

                Antwort Gutachterbüro: Grundsätzlich ist das richtig. In den genannten Fällen hat das aber        keine Auswirkungen (siehe obenstehende Ausführungen).

 

Die Anmerkungen von Herrn Schöne und die Antworten dazu werden zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Straßen empfiehlt/Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Anregungen aufzunehmen und das Betrachtungsgebiet um die Variante „Bahntrasse zwischen Altenesch und Delmenhorst“ in die regionale Machbarkeitsstudie RMS21 zum Preis von 1.213,80 € aufzunehmen und den Kommunalverbund um die Beauftragung des Planungsbüros mit dem zusätzlichen Auftrag wie oben beschrieben zu bitten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt 1.213,80 Euro.

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

P1.547000.002 ÖPNV allg.

1.000,00

3.000,00

2.000,00

Haushaltsrest aus 2021 für Mobilitätskonzept Radschnellwege


Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….