Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40, -AGRI-PV- Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan
Vorlage
FB 4/089/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Gemeindeverwaltung hat auf Grund der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses vom 22.06.2023 einen städtebaulichen Vertrag mit der Kruse Energie zur Aufstellung eines Bebauungsplan mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan zur Errichtung einer AGRI-PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen gefasst.

 

Ziel der Planung ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets die Realisierung und den Betrieb einer AGRI-PV-Freiflächenanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen Die regenerative, umweltfreundliche Erzeugung von Strom soll somit planungsrechtlich im Gemeindegebiet ermöglicht und gesichert werden.

 

Derzeit besteht für das Gebiet kein Bebauungsplan. Es ist planungsrechtlich demnach dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen, jedoch im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Erweiterungsfläche überplant worden. Zur Realisierung der AGRI-PV-Freiflächenanlage ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die beiden Verfahren werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

Das Plangebiet von 17,8 ha befindet sich südlich der Industriestraße (Gemeindestraße), östlich der Motzener Straße (B212) und westlich zur Planungstrasse der „B212 Neu“. Die  Fläche ist intensiv genutztes Grünland der Landwirtschaft.

 

Als Anlagen zur Vorlage ist eine Vorhabenerläuterung, sowie erste Planentwürfe und Skizze zur geplanten Ausführung beigefügt.


 

 


Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss empfiehlt/ der VA beschließt für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40, "AGRI PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs.1 BauGB den erforderlichen

Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren

durchgeführt.

 

Nächste Schritte nach Aufstellungsbeschlussfassung und Zusammenstellung aller erforderlichen Planunterlagen:

Der Aufstellungsbeschluss wird nach § 2 Abs.1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen wird zur weiteren Beschlussfassung dem zuständigen Gremien vorgelegt. Nach Billigung der Planunterlagen und der dazugehörigen Anlagen erfolgt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (Abs. 1) BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (Abs. 1) BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens übernimmt die Kruse Energie, Kastanienstraße 11, OT Butzhausen, 27809 Lemwerder. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB abgesichert.

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 

 

 

 



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die Stärkung des Ausbaus von erneuerbaren Energien.