Hier: Frühzeitige Beteiligung / Unterrichtung der Öffentlichkeit
Der Verwaltungsausschuss hat am 13.12.2023 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans zur Errichtung einer AGRI-PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen gefasst.
Ziel der Planung ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets die Realisierung und den Betrieb einer AGRI-PV-Freiflächenanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen Die regenerative, umweltfreundliche Erzeugung von Strom soll somit planungsrechtlich im Gemeindegebiet ermöglicht und gesichert werden.
Das Plangebiet von 17,8 ha befindet sich südlich der Industriestraße (Gemeindestraße), östlich der Motzener Straße (B212) und westlich zur Planungstrasse der „B212 Neu“. Die Fläche ist intensiv genutztes Grünland der Landwirtschaft.
Die Entwürfe der Planunterlagen mit Begründung und textlichen Festsetzungen werden am heutigen Sitzungstag durch das beauftragte Planungsbüro P3-Planungsteam aus Oldenburg erläutert.
Die Planunterlagen werden den Ratsmitgliedern und der Öffentlichkeit spätestens am 29.01.2024 vorgelegt. Sie können leider nicht zusammen mit dieser Beschlussvorlage verteilt werden, da das Planungsbüro noch Zeit für die Vorbereitung der Unterlagen benötigt.
Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss empfiehlt/ der VA beschließt die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40, "AGRI PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
Nächste Schritte nach der frühzeitigen Beteiligung:
Die Dauer der Auslegung beträgt einen Monat. Geplante Auslegung im März.
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und ggf. Anpassung der Planunterlagen einschl. Begründung, Eingriffsregelung und Umweltbericht.
- Fassung des Auslegungsbeschlusses. Bekanntmachung, Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
übernimmt die Kruse Energie, Kastanienstraße 11, OT Butzhausen, 27809
Lemwerder. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB
abgesichert.
Kostenart |
Ist |
Plan |
Abw. |
Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die Stärkung des Ausbaus von erneuerbaren Energien.