Der Verwaltungsausschuss hat am 02.05.2024 den Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans zur Errichtung einer AGRI-PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen gefasst.

Der Auslegungsbeschluss und die öffentliche Beteiligung wurden am 03.05.2024 im digitalen Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Die Planunterlagen zur öffentlichen Beteiligung liegen vom 13.05. bis 13.06.2024 öffentlich aus.

Die eingegangenen Stellungnahmen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden.

 

https://portal.p3-plan-partner.de/owncloud/index.php/s/AORhzHRiFzUyha7

Gültigkeit des Links bis: 01.08.2024. Passwort zum Link: LemwerderPV!

Alle Stellungnahmen, die bis zum 13.06.2024, 0:00 Uhr noch beim Planungsbüro eingehen, werden sukzessive in die Cloud hochgeladen werden.

Die Erläuterung der Abwägung und die angepassten Planunterlagen mit textlichen Festsetzungen, sowie der Begründung, Umweltbericht und VEP werden am heutigen Sitzungstag durch das beauftragte Planungsbüro P3-Planungsteam aus Oldenburg der Politik erläutert.

Eine vorherige Übersendung der Unterlagen ist nicht möglich. Es wird daher auf Vorstellung des Planungsbüros und Tischvorlagen verwiesen.


Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss / der VA empfiehlt, der Rat beschließt die Abwägung und Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen gem. § 1 Abs. 7 BauGB.

Es fasst den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40, "AGRI PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen" und fasst den Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 5 BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplans.

Die Zustimmung zur Umsetzung des Projekts wird im Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB geregelt und wird mit der vorherigen Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss sofort wirksam.  

Nächste Schritte nach der frühzeitigen Beteiligung:

  1. Weiterleitung der Verfahrensunterlagen zur 2. Änderung Flächennutzungsplans zwecks Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB durch den Landkreis Wesermarsch.
  2. Bekanntmachung der Genehmigung und des Wirksamwerdens des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB.
  3. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses/ der Genehmigung und des Inkrafttretens des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens übernimmt die Kruse Energie, Kastanienstraße 11, OT Butzhausen, 27809 Lemwerder. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB abgesichert.

Kostenart

Ist

Plan

Abw.



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die Stärkung des Ausbaus von erneuerbaren Energien.