Hier: Abwägung und Satzungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss hat am 02.05.2024 den
Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans zur
Errichtung einer AGRI-PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen gefasst.
Der Auslegungsbeschluss und die öffentliche Beteiligung wurden am 03.05.2024 im digitalen Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Die Planunterlagen zur öffentlichen Beteiligung liegen vom 13.05. bis 13.06.2024 öffentlich aus.
Die eingegangenen Stellungnahmen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden.
https://portal.p3-plan-partner.de/owncloud/index.php/s/AORhzHRiFzUyha7
Gültigkeit des Links
bis: 01.08.2024. Passwort zum Link: LemwerderPV!
Alle Stellungnahmen, die bis zum 13.06.2024, 0:00 Uhr noch beim Planungsbüro eingehen, werden sukzessive in die Cloud hochgeladen werden.
Die Erläuterung der Abwägung und die angepassten Planunterlagen mit textlichen Festsetzungen, sowie der Begründung, Umweltbericht und VEP werden am heutigen Sitzungstag durch das beauftragte Planungsbüro P3-Planungsteam aus Oldenburg der Politik erläutert.
Eine vorherige Übersendung der Unterlagen ist nicht möglich. Es wird daher auf Vorstellung des Planungsbüros und Tischvorlagen verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss / der VA empfiehlt, der Rat beschließt die Abwägung und
Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen gem. § 1 Abs. 7 BauGB.
Es fasst den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40, "AGRI PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen" und fasst den Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 5 BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplans.
Die Zustimmung zur Umsetzung des Projekts wird im Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB geregelt und wird mit der vorherigen Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss sofort wirksam.
Nächste Schritte nach der frühzeitigen Beteiligung:
- Weiterleitung der Verfahrensunterlagen zur 2. Änderung Flächennutzungsplans zwecks Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB durch den Landkreis Wesermarsch.
- Bekanntmachung der Genehmigung und des Wirksamwerdens des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB.
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses/ der Genehmigung und des Inkrafttretens des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
übernimmt die Kruse Energie, Kastanienstraße 11, OT Butzhausen, 27809
Lemwerder. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB
abgesichert.
Kostenart |
Ist |
Plan |
Abw. |
Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die Stärkung des Ausbaus von erneuerbaren Energien.