Sachverhalt: Für die Entwicklung der im Flächennutzungsplan 2025 für die Gemeinde Lemwerder vorgesehenen gewerblichen Flächen auf dem ehemaligen Flugfeld und zugunsten einer Entlastung von innerörtlichen Verkehren ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erforderlich, um die städtebaurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bereich, der innerhalb der Bebauungsplanfläche liegt, stellt den verkehrlichen Lückenschluss zwischen der Industriestraße/Flughafenstraße im Norden und der L875 über die Ernst-Pieper-Straße im Süden der Gemeinde dar.
Für den vorliegenden Planungsfall liegen die rechtlichen Grundvoraussetzungen gemäß des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB vor, da die vorhandene zu überbauende Fläche unter 20.000 qm liegt.
Insbesondere entfallen in diesem Verfahren die Durchführung einer Umweltprüfung sowie Kompensationsmaßnahmen.
Der Geltungsbereich (Plangebietsabgrenzung) des aufzustellenden Bebauungsplanes ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Osttangente“ (Nr. 36) gemäß § 13a BauGB für den im anliegenden Lageplan dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren.