Betreff
Förderung Breitbandausbau - Festlegung der Gebietskulisse - Zwischenbericht
Vorlage
FB II/355/2016/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in der Sitzung am 19.5.2016 dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Wesermarsch zugestimmt

Nach Abschluss der Kooperationsvereinbarung fand am 02. August 2016 eine Vorstellung der „weißen Flecken“ und ein Vorgespräch zur Gebietsabgrenzung für die Fördergebiete statt. Auf der Grundlage der abgestimmten Fördergebiete erfolgte ab 19.08. das nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren (IBV). In diesem Verfahren wird abgefragt, ob Unternehmen bereit sind (Interesse bekunden) für die bezeichneten Gebiete einen Ausbau durchzuführen und Angaben zur möglichen Wirtschaftlichkeitslücke machen. Die Angaben sollen jeweils nach Losen getrennt pro Gemeinde erfolgen.

Geplant ist, diese Wirtschaftlichkeitslücke über Fördergelder und Anteile des Landkreises und der Kommunen (jeweils 50 %) zu schließen.

Entsprechend der Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses vom 4.8.2018 und des VA vom 18.08.2016 hat die Gemeinde neben dem durch das Fachbüro vorgeschlagenen Ausbau eines Kabelverzweigers (KVZ) noch die Neueinrichtung weiterer KVZ in den Bereichen Krögerdorf, Barschlüte und Ochtum in das IBV eingebracht. Eine Übersicht der Lose ist als Anlage beigefügt.

 

Erste Schätzungen haben ergeben, dass der Anteil der Kommune bei Durchführung aller abgefragten Maßnahmen auf ca. 50.000,- € steigen könnte. Gleichzeitig besteht die Gefahr, die Förderung durch den Verlust von Wirtschaftlichkeitsanforderungen in einem erforderlichen Ranking zu verlieren. Die endgültigen Entscheidungen können erst nach Vorlage und Auswertung der Ergebnisse des IBV getroffen werden.

Die endgültigen Festlegungen müssen, anders als bisher kommuniziert, bis zur Antragstellung über die Fördergelder (also zum 14.10.2016) getroffen werden.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Ergebnisse des IBV abzuwarten und die Entscheidung über die Beantragung in einer Sondersitzung des VA am 6. Oktober (ggf. im Umlaufverfahren ab 7.Oktober) zu treffen.