Betreff
Bebauungsplan Nr. 34 "Goethestraße" - Geänderte Planung / Auslegungsbeschluss
Vorlage
FBII/317/2016-3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Am 18.08.2016 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes durch den Verwaltungsausschuss gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 05.09.2016 bis zum 06.10.2016. Mit Schreiben vom 02.09.2016 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufzustellen, da die entsprechende Fläche im Innenbereich unter der Grundfläche von 20.000 m² bleibt. Damit können verfahrensverkürzende Regelungen des § 13 BauGB zur Anwendung kommen.

Vor der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB ist durch Beschluss der Entwurf in der vorliegenden Fassung vom 06.12.2016 zu billigen.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Eingaben zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf wurden im Rahmen der hieraus resultierenden Abwägungen die Planzeichnung und Begründung entsprechend angepasst. Zur besseren Lesbarkeit sind in dem Bebauungsplan und seiner Begründung die Textpassagen, die sich seit der letzten öffentlichen Auslegung 2016 änderten, farbig in rot gekennzeichnet. Die zu berücksichtigenden Änderungen führen zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 34.

 

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden. Es ist beabsichtigt die Auslegungsfrist geringfügig zu verkürzen.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 34 „Goethestraße“ bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom 06.12.2016, sowie die Begründung zum Bebauungsplan werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Es wird angemerkt, dass weiterhin im Zuge der Änderungen eine Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lemwerder im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfolgen muss.