Beschluss über die vereinfachte Umlegung "Goethestraße" nach § 82 BauGB
Sachverhalt: Die
Gemeinde Lemwerder hat das LGLN, Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg am
23.05.2016 beauftragt, nach § 80 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 46 Abs. 4 Baugesetzbuch
(BauGB) mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung die vereinfachte Umlegung
„Goethestraße“ (Bebauungsplan Nr. 34) durchzuführen und den hier vorliegenden
Beschluss vorzubereiten.
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung (§ 82 BauGB) setzt die neuen Grenzen sowie die Geldleistung fest und regelt in ihm, soweit es erforderlich ist, die Neuordnung und zu diesem Zweck auch die Neubegründung und Aufhebung von Dienstbarkeiten, Grundpfandrechten und Baulasten.
Dieser Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Goethestraße“ enthält zwei Anlagen. Anlage 1 enthält eine Karte über den Neuzustand der Grundstücke. Die Unterlagen genügen der Anforderung für eine Übernahme in das Liegenschaftskataster. Anlage 2 enthält eine Tabelle über die Einwurfs- und Zuteilungsflächen und -werte sowie die damit verbundenen auszugleichenden Geldleistungen der Beteiligten.
Den gefassten Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann gemäß § 69 Abs. 2 BauGB jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Straße 51, 27809 Lemwerder, innerhalb der Dienststunden einsehen.
Den vom Beschluss betroffenen Beteiligten wird gemäß § 82 Abs. 2 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung zugestellt.
Beschlussvorschlag: Der VA empfiehlt dem Rat, die vereinfachte Umlegung „Goethestraße“ nach § 82 BauGB zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzmittel sind im Haushalt unter dem Produkt Bauleitplanung (P1.511000.001) eingeplant.