Betreff
Gleichstellungsplan 2018 - 2020
Vorlage
FB I/498/2017
Art
Beschlussvorlage
Gem. § 15
Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz hat jede Dienststelle mit mindestens 50
Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu
erstellen.
Als Grundlage des Gleichstellungsplans dient eine Bestandsaufnahme
und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Im Gleichstellungsplan ist für seine Geltungsdauer
festzulegen, wie eine Unterrepräsentanz der Geschlechter abgebaut und die
Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit verbessert werden soll.
Beschlussvorschlag: Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss / der Verwaltungsausschuss empfiehlt und der Rat beschließt den vorgelegten Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 – 2020.