Betreff
Abrechnung Mittagessen
Vorlage
FB I/023/2018
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

a) Abrechnung Mittagessen in der KiTa

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 die neuen Richtlinien für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsentgelten einstimmig beschlossen.

 

In der gleichen Sitzung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, den Kostenbeitrag von Mittagessen zum 01.08.2018 zu erhöhen.

 

Gleichzeitig wurde § 6 der alten Richtlinie aufgehoben. § 6 Mittagstisch hatte folgende Regelung:

 

1.  Für die Teilnahme am Mittagstisch in der KiTa wird ein Essensgeld erhoben. Die Erhebung erfolgt in Form einer Vorauszahlung von 20 Mahlzeiten pro Monat. Die Zahlung erfolgt mit dem Benutzungsentgelt. Die Kosten des Mittagstischs sind ebenfalls in der Anlage festgesetzt.

 

2. Die fehlende Teilnahme am Mittagstisch findet am selben Tag Berücksichtigung, wenn die Abmeldung bis 8.15 Uhr bei der Einrichtung erfolgt ist. Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres. Abgerechnet wird gemäß der tatsächlichen Teilnahme am Mittagessen.

 

Diskutiert wurde seinerzeit, dass bei Abmeldung vom Essen eine Berücksichtigung bei der Pauschale erst ab dem 4. Tage der Abwesenheit erfolgt. Dieser Vorschlag hat sich seinerzeit nicht durchgesetzt. Thema war seinerzeit auch, eine monatliche Pauschale zu erheben. Auch dieser Gedanke wurde damals nicht weiter verfolgt.

 

Die Richtlinie bezogen auf die o.g. Regelung wurde aufgehoben, weil die Richtlinie auch für die anderen Träger gilt, dort jedoch nicht einheitlich verfahren wird.

 

Aus Rechtssicherheitsgründen schlage ich daher vor, bezogen auf die kommunale Einrichtung folgende Regelung für die Zeit ab dem 01.08.2018 zu beschließen:

 

 

1. Für die Teilnahme am Mittagstisch in der KiTa wird ein Essensgeld erhoben. Die Erhebung erfolgt in Form einer Vorauszahlung von 20 Mahlzeiten pro Monat. Die Zahlung erfolgt mit dem Benutzungsentgelt.

Die Kosten betragen

bei einer Betreuung von 7.00 h – 14.30 h                           2,90 Euro

bei einer Betreuung von 7.00 h – 16.00 h                           3,30 Euro

Auswärtige und Erwachsene                                    4,00 Euro.

 

2. Die fehlende Teilnahme am Mittagstisch findet am selben Tag Berücksichtigung, wenn die Abmeldung bis 8.15 Uhr bei der Einrichtung erfolgt ist. Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres. Abgerechnet wird gemäß der tatsächlichen Teilnahme am Mittagessen.

 

b) Die Transportkosten für das Mittagessen im CVJM wurden  in Höhe von 0,25 € zusätzlich zu den Kosten des Mittagessens bisher direkt vom CVJM bei den Eltern erhoben. Der Elternbeirat Kindergarten „Bunte Welle“ beantragt mit Schreiben vom 15.03.2018 aufgrund der Preissteigerung zum 01.08.2018 einen Wegfall dieser zusätzlichen Kosten. Zudem wird ausgeführt, dass die Eltern für die Kinder im Horthaus 3 auch bei Anlieferung des Essens keine zusätzlichen Kosten tragen müssen.

 

Seitens der Gemeinde wird versucht, eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Sozialausschuss empfiehlt/der Verwaltungsausschuss beschließt folgende Regelung für die Zeit ab 01.08.2018:

 

 

1. Für die Teilnahme am Mittagstisch in der KiTa wird ein Essensgeld erhoben. Die Erhebung erfolgt in Form einer Vorauszahlung von 20 Mahlzeiten pro Monat. Die Zahlung erfolgt mit dem Benutzungsentgelt.  Die Kosten betragen

 

bei einer Betreuung von 7.00 h – 14.30 h                           2,90 Euro

bei einer Betreuung von 7.00 h – 16.00 h                           3,30 Euro

Auswärtige und Erwachsene                                    4,00 Euro.

 

2. Die fehlende Teilnahme am Mittagstisch findet am selben Tag Berücksichtigung, wenn die Abmeldung bis 8.15 Uhr bei der Einrichtung erfolgt ist. Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres. Abgerechnet wird gemäß der tatsächlichen Teilnahme am Mittagessen.

 

b) Die Verwaltung wird beauftragt hinsichtlich der Transportkosten für das Mittagessen im CVJM, eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu suchen.