Betreff
Abrechnung Mittagessen
Vorlage
FB I/023/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt: Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 empfohlen, gleichzeitig mit der Erhöhung des Kostenbeitrages von Mittagessen eine Pauschale für die Eltern der KiTa einzuführen.

 

Verwaltungsseitig wird daher folgende Regelung vorgeschlagen:

 

Für die Teilnahme am Mittagstisch in der KiTa wird ein Essensgeld in Höhe von monatlich 

 

a)      58 €       bei einer Betreuung von 7.00 h bis 14.30 h

b)      66 €       bei einer Betreuung von 7.00 h bis 16.00 h

c)       80 €       für Auswärtige und Erwachsene

 

erhoben. Die Erhebung erfolgt zum 15. eines Monats und wird von August des Jahres bis Juli des Folgejahres veranlagt, jedoch ist ein Monat ferienbedingt gebührenfrei. Bei Abwesenheit des Kindes, z.B. Erkrankung oder Kuraufenthalt über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Wochen, können die Erziehungsberechtigten für diesen Zeitraum auf entsprechenden schriftlichen Antrag von der Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Gebühr befreit werden. Sollten Beschäftigte der Gemeinde z.B. aufgrund des Dienstplanes generell nicht am Mittagstisch teilnehmen, ist eine anteilige Erhebung möglich.

 

Die neuen Beträge ergeben sich wie folgt:

 

a)      2,90 € x 20 Essen = 58 €

b)      3,30 € x 20 Essen = 66 €

c)       4,00 € x 20 Essen = 80 €

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt für die Teilnahme am Mittagstisch in der KiTa wird ein Essensgeld in Höhe von monatlich 

 

58                 bei einer Betreuung von 7.00 h bis 14.30 h

66                 bei einer Betreuung von 7.00 h bis 16.00 h

80 €               für Auswärtige und Erwachsene.

 

 

 

Die Erhebung erfolgt zum 15. eines Monats und wird von August des Jahres bis Juli des Folgejahres veranlagt, jedoch ist ein Monat ferienbedingt gebührenfrei. Bei Abwesenheit des Kindes, z.B. Erkrankung oder Kuraufenthalt über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Wochen, können die Erziehungsberechtigten für diesen Zeitraum auf entsprechenden schriftlichen Antrag von der Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Gebühr befreit werden.