Beratungsgegenstand:
Der niedersächsischen Landesregierung wurde ein
Gesetzesentwurf zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse vorgelegt. Darin wird
beabsichtigt für einen einem „befristeten Zeitraum bis zum Kalenderjahr 2021“
eine Übergangsregelung zur Aufholung der rückständigen Jahresabschlüsse zu
schaffen.
Dies hätte die Konsequenz, dass ausstehende Jahresabschlusse ohne Anhang
(weitergehende Erläuterungen) abgeben werden können.
Eine Beschlussfassung ist für Ende des Jahres geplant.
Für unsere Gemeinde Lemwerder hätte dies zur Folge, dass der
Abschluss 2017 zwar aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt sowie dem Rat vorgelegt
wird, jedoch nur die Bilanz und die Ergebnis- und Finanzrechnung beinhaltet.
Des Weiteren entfällt die Prüfung durch das RPA.
Aufgrund der aktuellen Rückstände und dem erhöhten Arbeitsaufkommen in der
Finanzabteilung wird dieser Gesetzentwurf begrüßt.
Nach Rücksprache mit dem RPA könnte, unabhängig der Beschlussfassung durch die Landesregierung, der Jahresabschluss 2017 (Abgabetermin 31.12.2023) entsprechend dieser Rechtsänderung abgegeben werden.
Für die Anwendung dieses vereinfachten Verfahrens ist ein Beschluss durch den Rat erforderlich. Dieser könnte im Anschluss an die Beschlussfassung durch die Landesregierung erfolgen.
Mit dieser Informationsvorlage soll zunächst ein Stimmungsbild eingeholt werden um die weiteren Abläufe in Bezug auf die kommunalen Abschlüsse planen zu können.
Anlage zur Vorlage:
Rundschreiben Nr. 108/2023 des NSGB
Entwurf zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz
Begründung