Sachverhalt: Das durch den Landkreis Wesermarsch in den Jahren 2016/17 aufgestellte Wohnraumversorgungskonzept sieht einen Bedarf von 48 geförderten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern vor. Dieser Bedarf wurde im Rahmen von Wohnbauerhebungen durch die NBank festgestellt. Im Hinblick darauf plant die Gemeinde Lemwerder eine Festschreibung von Zielwerten für verschiedene Gebietsstrukturen. Hintergrund ist auch, dass eine soziale Durchmischung der Gebiete sichergestellt und einer Konzentration entgegengewirkt werden soll. Die Festlegung kann auch als Grundlage für weitergehende Bauleitplanungen herangezogen werden.
Das Gesamtgebiet der Gemeinde wurde in sechs Teilgebiete aufgeteilt. Die Einwohnerzahl in den Teilgebieten schwankt zwischen 1.036 und 1.374 Einwohnern. Die Teilgebiete berücksichtigen auch die vorhandene Gebäudestruktur (EFH, MFH, Ausbaugebiete).
Gebiet 1, Lemwerder-West; Barschlüte, Außendeich und Ritzenbütteler Straße
Gebiet 2, Lemwerder-Mitte; Einfamilienhäuser ab Breite Fahr bis Edenbüttel
Gebiet 3, Lemwerder Mitte; Mehrfamilienhäuser Altenescher u. Bardewischer Ring, Rethkampplatz
Gebiet 4, Eschhofsiedlung; östlich Stedinger Straße von Deichschart bis Tennishalle
Gebiet 5, Deichshausen; von Tennishalle an südlich bis Tecklenburger Straße
Gebiet 6, Ortsteile; Altenesch, Bardewisch, Ochtum u. alle weiteren südlich Deichshausen
Die Gesellschafterversammlung der Eschhof GmbH hat sich in der letzten Versammlung am 12.03.2024 mit dem Thema befasst und der zweiten der drei folgenden Verteilungsvarianten, die vorgeschlagen wurden, den Vorzug gegeben. Die erste Variante richtet sich nach der prozentualen Verteilung nach Einwohnern im Gebiet. Die zweite sieht eine Gewichtung im Hinblick auf geplante und mögliche Neubauten (Bauleitplanung). Die dritte Variante berücksichtigt die bestehende Mehrfamilienhausstruktur in Lemwerder.
Da die Bevölkerungsentwicklung des Konzeptes einen deutlichen Zuwachs bei den Einwohnern über 60 Jahre sieht, sollte das Zielkonzept eine Aussage zur Barrierefreiheit treffen. In den dargestellten Varianten wird dieser Anteil mit 65 % angesetzt.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Finanzen- und Gemeindeentwicklung/Der Verwaltungsausschuss empfiehlt/Der Rat beschließt die Festlegung der Verteilung des geförderten Wohnbaus in Mehrfamilienhäusern in der Variante 2 des erarbeiteten Vorschlags.
Finanzielle
Auswirkungen: Keine.
Kostenart |
Ist |
Plan |
Abw. |
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Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf den Bau von Wohnungen. Bautätigkeit wirkt sich immer negativ auf die Ziele des Klimaschutzes aus.