Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 05.12.2019
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Am Hohen Groden, Ost“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 12.12.2019 ortsüblich
bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b ohne Umweltprüfung aufgestellt. Es wurde im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans eine Einschätzung zum Artenschutz sowie eine Verkehrslärmuntersuchung durchgeführt.
In der Begründung unter Punkt 7.4.3 wird das Ergebnis der Verkehrslärmuntersuchung ausgewiesen. Diese Untersuchung liegt in endgültiger Form noch nicht vor, wird als Anlage 1 zur Begründung im Rahmen der Auslegung aber beigefügt. Die Berechnungsergebnisse sind unter den o.g. Punkt bereits in der Begründung und unter Hinweis Nr. 8 bei Planzeichnung berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt/Der VA beschließt die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan Nr. 37, “Am Hohen Groden, Ost“, gemäß § 13 b BauGB i. V. m § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b ohne Umweltprüfung aufgestellt wird.
Finanzielle Auswirkungen: Im Rahmen des vereinbarten städtebaulichen Vertrags tragen die Antragsteller alle entstehenden Kosten für das Planverfahren einschließlich der möglicherweise weiteren erforderlichen Fachgutachten.